Hersteller und Importeure erstellen EG-Konformitätserklärungen für Produkte, die sie selbst entwickeln, fertigen lassen oder einfach nur einkaufen, um sie zu vermarkten. Bevor das Produkt am europäischen Binnenmarkt teilnehmen kann, muss eine technische Bewertung erfolgen. Das Ergebnis der Bewertung ist die CE-Kennzeichnung. Wer trägt für das in Verkehr gebrachte Produkt die Verantwortung? Wer haftet für das Produkt? Wie ist die persönliche Haftung des Mitarbeiters?
Technischer Teilbereich
Am Beispiel der neuen EMV-Richtlinie 2004/108/EG, die seit dem 20. Juli 2007 in Kraft getreten ist, werden die Anforderungen an die CE-Kennzeichnung erläutert. Diese neue Richtlinie beinhaltet erweiterte Anforderungen an die Dokumentationspflicht des Herstellers oder Importeurs. Im technischen Teil des Seminars werden die technischen Anforderungen der Konformitätsbewertung vorgestellt.
Rechtlicher Teilbereich
Im rechtlichen Teil des Seminars werden die Grundzüge der Herstellerverantwortlichkeit, die Produktverantwortlichkeit (Produkthaftung) sowie die Verantwortung des einzelnen Mitarbeiters im Rahmen der Unternehmensorganisation (Arbeitnehmerhaftung) anhand des deutschen Rechtes dargestellt.